Die nationale Organisation des Belgischen Roten Kreuzes
Die höchste Instanz des Belgischen Roten Kreuzes ist die Generalversammlung. Nur sie kann die Statuten ändern und die konsolidierten Rechnungen und Bilanzen des gesamten Belgischen Roten Kreuzes genehmigen. Den Vorsitz dieser Versammlung hat der nationale Präsident, der auch die Sitzungen des Nationalen Direktionsausschusses, des Nationalen Rates, leitet.
Seit dem 1. Januar 2008 ist das Mandat des nationalen Präsidenten unbesetzt. Gemäß der Statuten „werden im Falle des unbesetzten Sitzes des nationalen Präsidenten die Funktionen vorläufig gemeinsam von den nationalen Vizepräsidenten ausgeübt. Diese ergreifen die geeigneten Maßnahmen hinsichtlich der neuen Besetzung in der kürzest möglichen Zeit.“ (Art. 28)
Für die Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse ist der Nationale Rat zuständig, der paritätisch aus Mitgliedern der französisch- und flämischsprachigen Gemeinschaftsräte zusammengesetzt ist. Der Präsident der Deutschsprachigen Gemeinschaft und die Repräsentanten der Region Brüssel-Hauptstadt sind außerdem auch Mitglieder. Der Nationale Rat definiert so die allgemeine Politik der nationalen Gesellschaft auf nationaler und internationaler Ebene. Die Arbeiten des Nationalen Rates werden vom Nationalen Direktionsausschuss vorbereitet, der ebenfalls auf paritätischer Grundlage zusammengesetzt ist. Der Nationale Direktionsausschuss übernimmt die allgemeine Verwaltung der nationalen Gesellschaft im Rahmen der ihm vom Nationalen Rat übertragenen Zuständigkeiten.