Warnmeldesystem

DES BELGISCHEN ROTEN KREUZES

Wozu dient das Warnmeldesystem des Belgischen Roten Kreuzes?

Durch das Warnsystem des Belgischen Roten Kreuzes können Sie Verletzungen des EU-Rechts oder des nationalen Rechts melden, die im Tätigkeitsrahmen des Belgischen Roten Kreuzes begangen wurden und im Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. November 2022 fallen.

Von welchem Gesetz ist die Rede und welche Bereiche sind betroffen?

Es handelt sich um das Gesetz vom 28. November 2022 über den Personenschutz für Personen, die Verstöße gegen das EU-Recht oder das nationale Recht melden, die durch eine Rechtsperson des privaten Sektors begangen wurden. Es gilt für Verstöße, die in folgenden Bereichen begangen wurden:


a.    öffentliche Ausschreibung
b.    Finanzdienstleistungen,-produkte und -märkte sowie die Bekämpfung der  
Geldwäsche und der Finanzierung von terroristischen Vereinigungen. 
c.    Produktsicherheit - und konformität
d.    Verkehrssicherheit
e.    Umweltschutz
f.    Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
g.    Sicherheit von menschlichen Lebensmitteln und Tierfutter, Tiergesundheit, Tierschutz
h.    öffentliche Gesundheit
i.    Verbraucherschutz
j.    Schutz der Privatsphäre und privater Datenschutz sowie die Sicherheit von Netzen 
und Informationssystemen
k.    Bekämpfung von Steuerbetrug
l.    Bekämpfung von Sozialbetrug
m.     Vorschriften über die Funktionsweise des europäischen Binnenmarktes (Wettbewerb und staatliche Beihilfen)

Sollte Ihre Warnmeldung nicht in den oben aufgeführten Anwendungsbereichen fallen, so wird diese an die zuständigen Instanzen des Belgischen Roten Kreuzes weitergeleitet. Sie werden vorab darüber informiert und können sich kurzfristig dagegen aussprechen, wenn Sie einen triftigen Grund nennen können. Ohne ausdrücklichen Widerspruch ihrerseits wird die Warnmeldung an die zuständige Stelle weitergeleitet.
 

In welchen Fällen sollten Sie das Warnmeldesystem verwenden?

1.    Wenn Sie ein/e Angestellte/r, Freiwillige/r oder Praktikant/in des Belgischen Roten Kreuzes, ein Mitglied eines seiner Leitungsgremien, eine Person die in Zusammenarbeit mit dem Belgischen Roten Kreuz eine Funktion ausübt, ein/e Vertragspartner/in oder eine externe Partei sind, die in einer beruflichen Beziehung zum Belgischen Roten Kreuz steht.

2.    Und Sie Kenntnis von einem Verstoß haben, d.h. eine Handlung oder Unterlassung, 
die im Rahmen der Aktivität des Belgischen Roten Kreuzes begangen wurde,
bitten wir Sie, das Belgische Rote Kreuz direkt über den betreffenden Vorfall zu informieren, indem Sie das am Ende der Seite verfügbare Online-Formular ausfüllen.
 

Wie wird Ihre Warnmeldung bearbeitet?

Ihre Warnmeldung wird zur sofortigen Bearbeitung an das Belgische Rote Kreuz weitergeleitet. Eine Empfangsbestätigung erfolgt innerhalb von 7 Tagen. Die Auswertung der Warnmeldung kann dazu führen, dass (i) der Fall abgeschlossen wird oder (ii) eine Ermittlung aufgenommen wird. In diesem Fall erhält der/die Hinweisgeber/in spätestens 3 Monate (oder 6 Monate, wenn diese Frist gerechtfertigt ist) nach Empfangsbestätigung eine Rückmeldung über den Stand der Ermittlung.

Die Warnmeldung muss nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen. Die Identität der/des Hinweisgeber(in) wird streng vertraulich behandelt. Der/die Hinweisgeber(in) kann das Formular anonym ausfüllen. Anonyme Warnmeldungen sind jedoch nicht erwünscht, da sie selten zu einer erfolgreichen Ermittlung führen.
 

Wie sind Sie geschützt, wenn Sie eine gutgläubige Warnmeldung machen?

•    Ihre Identität wird streng vertraulich behandelt. Jeder Mitarbeiter, der  Ihre Warnmeldung bearbeitet, wurde darin geschult, diese vertraulich zu behandeln und verpflichtet sich, Dritten keine Informationen zu geben, außer den Ermittlern, die für die Untersuchungen und Auflösungen zuständig sind.
•    Sie können sich dafür entscheiden, anonym zu bleiben.
•    Sie genießen Schutzmaßnahmen gegen jede Form von Vergeltung
•    Sie erhalten Rückhalt
 

Gibt es Alternativen zum Warnsystem des Belgischen Roten Kreuzes?

Unter bestimmten Bedingungen können Sie Verstöße auch melden über:


•    eine externe Warnmeldung: die Weitergabe von Informationen über Verstöße direkt an den Bundeskoordinator oder an die zuständigen Behörden
•    die öffentliche Enthüllung: die Veröffentlichung der Verstöße in der Öffentlichkeit (z.B. anhand der Medien).


Weitere Informationen diesbezüglich unter Hinweisgeber-Richtlinie des Belgischen Roten Kreuzes und das Gesetz vom 28. November 2022 über den Personenschutz für Personen, die Verstöße gegen das EU-Recht oder das nationale Recht melden, die durch eine Rechtsperson des privaten Sektors begangen wurden.

FORMULAR

Bitte geben sie die Informationen an, indem sie folgende Felder ausfüllen (*Pflichtfelder)

Wenn Sie der Angabe von Identitätselementen zustimmen, füllen Sie bitte folgende Felder aus:

Wenn Sie anonym bleiben möchten, müssen Sie zumindest eine E-Mail-Adresse angeben (eine nicht namentlich gekennzeichnete E-Mailbox kann zu diesem Zweck eingerichtet werden), damit wir Sie kontaktieren können. Das Absenden des Formulars liefert uns nämlich standardmäßig keine Daten über Sie.

Darlegung des Sachverhaltes